Freiberufler wie zum Beispiel die Angehörigen der Heilberufe, Architekten, Rechtsanwälte, können Ihren Gewinn durch Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Das gilt auch für kleinere Unternehmen.
Wir erstellen für Sie die jährliche EÜR und - darauf aufbauend - die Einkommensteuererklärung. Bei steuerlichem Beratungsbedarf stellen wir Ihnen unser gesamtes Wissen und unsere umfassende Erfahrung zur Verfügung.